Barrierefreiheitserklärung


Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website https://biologon.at.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist weitgehend konform mit den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie mit EN 301 549. Einzelne Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei (siehe Punkt „Nicht barrierefreie Inhalte“).

Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit

  • Einsatz des Widgets “Ally”  (u. a. Schriftgrößen-Tool, Kontrast­wechsel, Tastatur-Fokus-Indikatoren).

  • Strukturiertes HTML5-Markup; ARIA-Rollen für Navigation, Header und Footer.

  • Alt-Texte für sämtliche informativen Bilder.

  • Farbkontraste ≥ 4.5:1 bzw. 3:1 (große Schrift).

  • Regelmäßige Selbsttests mittels Accessibility-Checker-Plugin sowie manuelle Screen-Reader-Tests (NVDA und VoiceOver).

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Ältere PDF-Dokumente, die vor 2024 veröffentlicht wurden, sind nicht voll zugänglich (fehlende Tags).

  • Vereinzelt externe Video-Einbettungen ohne Untertitel.

  • Die Suche bietet derzeit keine „Live Region“-Ausgabe für Screen-Reader.

Wir arbeiten daran, diese Punkte bis 31. Dezember 2025 zu beheben.

Feedback & Kontakt

Wir sind bestrebt, noch bestehende Barrieren abzubauen. Melden Sie sich jederzeit:

info@biologon.at
+43 5359 24174
BiologoN GmbH, Genußstraße 1, 6395 Hochfilzen

Durchsetzungsverfahren

Sollte Ihre Anfrage innerhalb von acht Wochen unbeantwortet bzw. unbefriedigend bleiben, können Sie sich gemäß § 3e BGStG an die Schlichtungsstelle beim Sozialministeriumservice wenden. Informationen > https://www.sozialministeriumservice.gv.at/ 

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 02. Juni 2025 auf Basis einer Selbstbewertung erstellt und zuletzt am 10.Juni 2025 aktualisiert.